Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsverarbeitungsvertrag
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen und Auftragsver-
arbeitungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsver-arbeitungsvertrag
der Businessmates GmbH
für Leistungen im Bereich KI-gestützte Buchhaltung, Lohnabrechnung und Finanzmanagement
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Businessmates GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (nachfolgend „Businessmates“ oder „Anbieter“), gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „Kunden“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Businessmates und dem Kunden, einschließlich Auskünften und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Sind diese AGB in das Geschäft mit einem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen Businessmates und dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit Businessmates sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von Businessmates auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
(5) Im Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen in einem abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB sind die Vereinbarungen des Vertrags vorrangig. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(6) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nichtig.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
a. „SaaS-Lösung“ bezeichnet die von Businessmates bereitgestellten cloudbasierten Software-Dienste für Buchhaltung und/oder Lohnabrechnung, die über das Internet mittels Webbrowser zugänglich sind.
b. „Plattformpartner“ bezeichnet die Drittanbieter, deren Technologie der SaaS-Lösung ganz oder teilweise zugrunde liegt. Die jeweils aktuellen Plattformpartner sind in der Leistungsbeschreibung von Businessmates sowie in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) aufgeführt.
c. „KI-Funktionen“ bezeichnet die innerhalb der SaaS-Lösung eingesetzten Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, einschließlich automatisierter Kontierung, Belegerkennung und Buchungsvorschläge.
d. „Nutzer“ bezeichnet die vom Kunden autorisierten natürlichen Personen, die Zugang zur SaaS-Lösung erhalten.
e. „Beratungsleistungen“ bezeichnet individuelle Beratungs-, Konfigurations- und Schulungsleistungen, die Businessmates über die SaaS-Lösung hinaus auf gesonderte Beauftragung erbringt.
f. „Zusatzleistungen“ bezeichnet die in § 3 Abs. 2 lit. c bis e beschriebenen, über die SaaS-Lösung hinausgehenden Leistungen (Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss, CFO-as-a-Service, Sonstige Beratungsleistungen).
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Businessmates stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die SaaS-Lösung über das Internet zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangsdaten, die Businessmates für die vom Kunden benannten Nutzer bereitstellt.
(2) Der Umfang der von Businessmates bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gewählten Leistungspaket gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung von Businessmates. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieser AGB und umfasst insbesondere:
a. KI-gestützte Finanzbuchhaltung (Belegerfassung, automatisierte Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung);
b. Lohnabrechnung (Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldung), sofern im gewählten Leistungspaket enthalten;
c. Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss (insbesondere Kontenabstimmung, Rechnungsabgrenzung, Aufbereitung der Buchhaltungsdaten);
d. CFO-as-a-Service-Leistungen (z.B. Budgets, Forecasts und Liquiditätsplanungen, Audit-Vorbereitung, Erstellung Investoren-KPIs etc.);
e. Sonstige Beratungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Schulung, Optimierung, API-Integration), sofern gesondert beauftragt.
(3) Businessmates behält sich das Recht vor, nach angemessener Vorankündigung die SaaS-Lösung zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von Businessmates oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig und für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Leistungseinschränkungen bedürfen der vorherigen Mitteilung mit einer Frist von mindestens vier Wochen.
(4) Businessmates ist befugt, für die Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und Plattformpartner zu beauftragen.
(5) Leistungen gemäß Abs. 2 lit. d werden jeweils auf gesonderte Anforderung des Kunden erbracht. Soweit eine Anforderung über den im gewählten Leistungspaket enthaltenen Umfang hinausgeht, teilt Businessmates dem Kunden vor Beginn der Bearbeitung den voraussichtlichen Aufwand mit; die Leistung wird erst nach Bestätigung durch den Kunden erbracht.
(6) Im Rahmen von CFO-as-a-Service erstellte Budgets, Forecasts und Liquiditätsplanungen basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Daten und Annahmen. Sie stellen unverbindliche Einschätzungen dar; eine Gewähr für das tatsächliche Eintreten der prognostizierten Entwicklungen übernimmt Businessmates nicht.
§ 4 Abgrenzung zur Steuerberatung
(1) Die SaaS-Lösung von Businessmates erbringt keine Steuerberatungstätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Nutzung der SaaS-Lösung ersetzt nicht die Inanspruchnahme eines qualifizierten Steuerberaters.
(2) Soweit die SaaS-Lösung Hinweise, Empfehlungen, Buchungsvorschläge oder sonstige KI-generierte Ergebnisse bereitstellt, handelt es sich um automatisiert erstellte, unverbindliche Informationen, die den Kunden bei seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Businessmates übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Richtigkeit dieser Informationen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger übermittelten Daten. Dies gilt auch für die im Rahmen der SaaS-Lösung erstellten und übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungen; Businessmates erbringt insoweit ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässige mechanische Hilfstätigkeiten.
(4) Die von Businessmates im Rahmen der Vorbereitung zum Jahresabschluss (§ 3 Abs. 2 lit. c) erbrachten Leistungen beschränken sich auf unterstützende, vorbereitende Tätigkeiten wie insbesondere die Kontenabstimmung, Rechnungsabgrenzung und Aufbereitung der Buchhaltungsdaten. Die eigentliche Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie deren steuerliche und handelsrechtliche Verantwortung obliegen ausschließlich dem vom Kunden beauftragten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Businessmates erbringt insoweit ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässige Tätigkeiten.
(5) Sofern Businessmates im Rahmen von Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. e steuerlich relevante Hinweise gibt, erfolgen diese ausschließlich im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten (Buchführung, Lohnabrechnung) und stellen keine Steuerberatung dar.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf den Internetseiten von Businessmates stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Anklicken des Buchungsbuttons oder Unterzeichnung eines Einzelvertrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den genannten Bedingungen und Konditionen ab. Die Annahme erfolgt durch Businessmates durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder konkludent durch Bereitstellung des Zugangs zur SaaS-Lösung.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf den Internetseiten von Businessmates stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Anklicken des Buchungsbuttons oder Unterzeichnung eines Einzelvertrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den genannten Bedingungen und Konditionen ab. Die Annahme erfolgt durch Businessmates durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder konkludent durch Bereitstellung des Zugangs zur SaaS-Lösung.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
§ 6 Nutzungsrechte und -pflichten
(1) Businessmates räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht auf Zugang zu und Nutzung der SaaS-Lösung im Wege des Webzugriffs ein. Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen.
(2) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der SaaS-Lösung durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Businessmates gestattet. „Dritter“ im Sinne dieser Vorschrift sind auch Konzerngesellschaften im Sinne von § 15 des deutschen Aktiengesetzes oder sonstwie verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet:
a. alle Informationen und Unterlagen, die Businessmates zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt, unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
b. die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung sicher zu verwahren und nur berechtigten Nutzern zugänglich zu machen;
c. die SaaS-Lösung durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern;
d. alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Funktionsweise der SaaS-Lösung gefährden oder stören könnten;
e. Businessmates unverzüglich jede Änderung seines Firmennamens, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und – im Fall des Lastschriftverfahrens – seiner Bankverbindung mitzuteilen.
(4) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, fehlerhafte Buchungen oder Abrechnungen) vom Kunden zu tragen.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Businessmates wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der SaaS-Lösung zu gewährleisten. Verfügbarkeit und Funktionsweise der SaaS-Lösung können jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren variieren, insbesondere vom verwendeten Endgerät und dessen Betriebssystem, dem Standort des Kunden, der Geschwindigkeit der Internetverbindung, technischen Gegebenheiten sowie Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten. Ausgenommen sind ferner Störungen, die nicht im Einflussbereich von Businessmates oder deren Plattformpartnern liegen. Der Kunde akzeptiert die sich hieraus ergebenden Nutzungsbeschränkungen.
(2) Businessmates wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Businessmates behält sich ausdrücklich vor, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen, insbesondere zum Zweck der Wartung oder aus dringenden Gründen (etwa bei Verdacht auf Missbrauch oder Betrug). Ein Anspruch auf eine vorherige Information oder auf Entschädigung besteht nicht, es sei denn, die Unterbrechung wurde von Businessmates vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Erweist sich eine Unterbrechung als endgültig, erstattet Businessmates dem Kunden den anteiligen, noch nicht erbrachten Teil bereits im Voraus gezahlter Vergütung. Eine weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
(5) Technischer Support für die SaaS-Lösung wird überwiegend durch die jeweiligen Plattformpartner erbracht; Näheres regelt die Leistungsbeschreibung von Businessmates. Businessmates steht dem Kunden für vertragliche und kaufmännische Anliegen als Ansprechpartner zur Verfügung.
(6) Businessmates priorisiert erkannte Störungen nach Schweregrad und ist um eine zeitnahe Behebung bemüht. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionsweise der SaaS-Lösung kann nicht garantiert werden, insbesondere soweit die Ursache im Verantwortungsbereich eines Plattformpartners liegt (§ 9 Abs. 2).
(7) Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
§ 8 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass innerhalb der SaaS-Lösung künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Die KI-Funktionen dienen insbesondere der automatisierten Belegerkennung, Kontierung und Erstellung von Buchungsvorschlägen.
(2) Die KI-Funktionen können sowohl auf eigenen Modellen von Businessmates bzw. deren Plattformpartnern als auch auf Modellen von Drittdienstanbietern (z.B. Large Language Models) basieren. Businessmates wird den Kunden über den Einsatz wesentlicher Drittdienstanbieter informieren.
(3) Vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebene Daten können zu Validierungszwecken und zur Verbesserung der KI-Modelle verwendet werden. Businessmates stellt sicher, dass dabei keine Daten eines Kunden für andere Nutzer der SaaS-Lösung sichtbar oder zugänglich werden. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Trainingszwecken jederzeit schriftlich widersprechen (Opt-out). Näheres zur Verarbeitung im Rahmen von KI-Funktionen sowie zu bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten enthält die Datenschutzerklärung von Businessmates.
(4) Businessmates übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von den KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse vollständig, fehlerfrei oder für den jeweiligen Anwendungszweck des Kunden geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(5) Die Haftung von Businessmates für Schäden, die unmittelbar auf fehlerhaften KI-Outputs beruhen, richtet sich nach den Bestimmungen des § 13 dieser AGB. Zwingende Haftungsregelungen, insbesondere aus der EU-Produkthaftungsrichtlinie, bleiben unberührt.
§ 9 Plattformpartner und Subunternehmer
(1) Businessmates erbringt die SaaS-Lösung unter Einsatz der Technologieplattformen ihrer Plattformpartner. Die jeweils aktuellen Plattformpartner ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Businessmates. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der SaaS-Lösung teilweise von der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Plattformpartner abhängt.
(2) Businessmates haftet für die eigene Auswahl, Anweisung und Überwachung der Plattformpartner mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Störungen, Fehler oder Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Plattformpartners liegen und die Businessmates auch bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht verhindern oder beheben konnte, ist die Haftung von Businessmates ausgeschlossen. Businessmates wird den Kunden über derartige Störungen unverzüglich informieren und sich nach besten Kräften um eine zeitnahe Behebung bemühen.
(3) Für die Lohnabrechnungsleistungen gilt ergänzend:
a. Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte und fristgerechte Bereitstellung aller für die Lohnabrechnung erforderlichen Daten (Mitarbeiterdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Sonderzahlungen);
b. Businessmates wird die Daten des Kunden zur Verarbeitung an den jeweiligen Plattformpartner für Lohnabrechnung weiterleiten und die Ergebnisse dem Kunden zur Verfügung stellen;
c. Die Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber für die Erfüllung aller sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Pflichten bleibt unberührt;
d. Datenanlieferungsfristen für den monatlichen Lohnlauf werden in der Leistungsbeschreibung von Businessmates geregelt.
(4) Businessmates ist berechtigt, weitere Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß § 14 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(5) Businessmates ist berechtigt, Plattformpartner zu wechseln oder zu ergänzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Verschlechterung der Leistungsqualität eintritt. Businessmates wird den Kunden über einen Wechsel wesentlicher Plattformpartner mit einer Frist von mindestens vier Wochen vorab in Textform informieren. Die aktualisierte Leistungsbeschreibung sowie die aktuelle Unterauftragnehmer-Liste (Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung) werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
(6) Die Erbringung der SaaS-Lösung erfolgt teilweise über technische Systeme der Plattformpartner. Je nach Plattformpartner kann der Kunde hierbei entweder ausschließlich über Businessmates mit dem jeweiligen System interagieren, oder es kann erforderlich sein, dass der Kunde bzw. von ihm benannte Nutzer bei Erstzugriff auf ein System eigene Nutzungsbedingungen des Plattformpartners zur Kenntnis nehmen und akzeptieren müssen, etwa bei Selbstbedienungsfunktionen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung von Businessmates.
(7) Businessmates ist, soweit nach dem jeweiligen Plattformpartner-Modell vorgesehen (siehe Leistungsbeschreibung von Businessmates), Inhaberin des beim Plattformpartner geführten Kundenaccounts und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Eine eigenständige Kündigung oder Trennung dieses Accounts durch den Kunden gegenüber dem Plattformpartner ist in diesem Fall ausgeschlossen; sie erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Businessmates gemäß § 11.
(8) Businessmates informiert den Kunden über die Verarbeitung seiner Daten durch die Plattformpartner, einschließlich einer etwaigen Nutzung zu Zwecken des KI-Trainings, sowie über bestehende Widerspruchs- bzw. Opt-out-Möglichkeiten, und unterstützt den Kunden auf Wunsch bei deren Ausübung. Näheres regelt § 14 in Verbindung mit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) sowie die Datenschutzerklärung von Businessmates.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der SaaS-Lösung ein monatliches oder jährliches Entgelt gemäß dem gewählten Leistungspaket. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Bietet Businessmates ein Leistungspaket zeitweise unentgeltlich oder zu Sonderkonditionen an (z. B. im Rahmen von Aktionsangeboten), gilt für den Übergang in ein reguläres, kostenpflichtiges Leistungspaket nach Ablauf des Aktionszeitraums: Businessmates informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Ablauf des Aktionszeitraums durch einen entsprechenden Hinweis im Fisklmate-Hub über den bevorstehenden Übergang, das anschließend geltende Leistungspaket und dessen Vergütung. Möchte der Kunde nicht in das reguläre Leistungspaket wechseln, hat er den Vertrag aktiv über den Fisklmate-Hub zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf des Aktionszeitraums, wechselt der Vertrag automatisch in das im Hinweis genannte reguläre Leistungspaket.
(3) Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. e sowie über den im Leistungspaket enthaltenen Umfang hinausgehende CFO-as-a-Service-Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. d können gesondert nach Aufwand abgerechnet werden. Der Preis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht abweichend vereinbart.
(4) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Kunde erteilt Businessmates bei Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung für die wiederkehrende Belastung der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder sonstige von Stripe unterstützte Zahlungsmittel). Die Belastung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums (Vorauszahlung). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und Businessmates unverzüglich über Änderungen seiner Zahlungsdaten zu informieren.
(6) Schlägt eine Belastung fehl (z.B. aufgrund ungenügender Deckung, abgelaufener Kreditkarte oder Widerspruch gegen eine SEPA-Lastschrift), wird Businessmates den Kunden unverzüglich in Textform benachrichtigen und die Belastung bis zu zweimal innerhalb von 14 Tagen erneut versuchen. Scheitern auch die Wiederholungsversuche, ist Businessmates berechtigt:
a. den Zugang des Kunden zur SaaS-Lösung nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen zu sperren;
b. den offenen Betrag auf anderem Wege (z.B. per Rechnung) geltend zu machen; sowie
c. bei einem Rückstand von mehr als 30 Tagen den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(7) Im Falle eines Zahlungsrückstands ist Businessmates – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Von Stripe erhobene Rücklastschrift- oder Chargeback-Gebühren trägt der Kunde, soweit er die fehlgeschlagene Belastung zu vertreten hat.
(8) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket.
(2) Unbeschadet der Mindestvertragslaufzeit gemäß Abs. 1 ist Businessmates berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Businessmates ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
a. die Belastung der Zahlungsmethode des Kunden wiederholt fehlschlägt und der Kunde trotz Aufforderung gemäß § 10 Abs. 6 innerhalb von 30 Tagen keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt oder den offenen Betrag nicht ausgleicht;
b. der Kunde wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt;
c. der Kunde schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß § 15 verstößt.
(4) Kündigungen des Kunden sind aktiv über den Fisklmate-Hub vorzunehmen. Kündigungen durch Businessmates bedürfen der Schriftform.
(5) Bei Beendigung des Vertrages wird Businessmates dem Kunden die Möglichkeit einräumen, seine Daten innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende in einem marktüblichen Format (CSV, PDF) zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist Businessmates berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Endet das Vertragsverhältnis, bietet Businessmates dem Kunden, soweit nach dem jeweiligen Plattformpartner-Modell ein eigenständiger, von Businessmates gehaltener Account des Kunden beim Plattformpartner existiert, zusätzlich zu Abs. 5 nach Wahl des Kunden an: (a) die Übertragung der Inhaberschaft dieses Accounts auf den Kunden gegen Übernahme der künftigen Kosten durch den Kunden, oder (b) den Export der beim Plattformpartner gespeicherten Daten und die Schließung des Accounts. Businessmates räumt hierfür eine angemessene Übergangsfrist ein.
§ 12 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Erkennbare Mängel der SaaS-Lösung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich zu rügen. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.
(2) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach Wahl von Businessmates – auf Neuerbringung der Leistung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen endgültig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Unerhebliche Mängel begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13.
§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Businessmates haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung von Businessmates und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um:
a. die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
b. die Verletzung von Pflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, wenn dem Kunden die Leistung von Businessmates nicht mehr zuzumuten ist,
c. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
d. die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges,
e. Arglist oder
f. sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt.
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Sofern Businessmates nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen, haftet Businessmates nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Businessmates haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit.
(4) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß dieses § 13 gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Subunternehmer und Plattformpartner von Businessmates.
(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Sollte Businessmates ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Plattformpartner nicht nachkommen oder ihre Berechtigung zur Nutzung der Partnerplattform aus anderen Gründen verlieren, ist nicht ausgeschlossen, dass der Plattformpartner den Kunden nach dessen eigenen Nutzungsbedingungen direkt kontaktiert und ihm eine eigenständige Fortführung des Accounts anbietet. Businessmates wird ein solches Szenario nach Kräften vermeiden und den Kunden über sich abzeichnende Risiken informieren, sobald ihr diese bekannt werden.
(8) Bei bestimmten Plattformpartnern besteht zwischen dem Kunden und dem Plattformpartner kein eigenes Vertragsverhältnis; die Leistungserbringung erfolgt in diesem Fall ausschließlich über Businessmates. Den Kunden trifft dann im Falle einer Beendigung oder Störung des Verhältnisses zwischen Businessmates und dem Plattformpartner kein eigenständiger Schutzmechanismus seitens des Plattformpartners. Businessmates wird in diesem Fall für eine geordnete Migration bzw. Datenherausgabe gemäß § 11 Abs. 6 sorgen.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Businessmates verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihren jeweils gültigen Fassungen. Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von Businessmates.
(2) Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Businessmates im Rahmen des Vertrags im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV ist Bestandteil dieser AGB.
(3) Soweit Businessmates zur Leistungserbringung Plattformpartner oder Subunternehmer einsetzt, die als weitere Auftragsverarbeiter fungieren, wird Businessmates den Kunden hierüber informieren und sicherstellen, dass mit diesen ebenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen geschlossen werden, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.
(4) Businessmates stellt sicher, dass die Daten des Kunden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gespeichert werden, es sei denn, eine Datenübermittlung in ein Drittland ist zur Leistungserbringung erforderlich und erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO.
(5) Businessmates trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden gemäß Art. 32 DSGVO. Die SaaS-Lösung entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBD).
§ 15 Geheimhaltung
(1) Businessmates verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihr im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen des Kunden beinhalten, sofern der Kunde die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend „vertrauliche Informationen“). Businessmates wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung verwenden.
(2) Businessmates verpflichtet ihr Personal, welches die vertraulichen Informationen bearbeitet oder damit in Berührung kommt, in gleicher Weise zur Geheimhaltung.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information:
a. im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird;
b. vom Kunden willentlich an die Öffentlichkeit gegeben wurde;
c. Businessmates bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird; oder
d. aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde offenzulegen war.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, mindestens jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende.
(5) Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Mandantendaten von Steuerberatern oder Rechtsanwälten), durch Businessmates kann die Zustimmung der betroffenen Mandanten erfordern. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ob eine solche Zustimmungspflicht besteht und dass die entsprechende Zustimmung vorliegt.
§ 16 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der SaaS-Lösung, einschließlich der Software, Datenbanken, Dokumentation und zugehörigen Materialien, verbleiben bei Businessmates bzw. deren Lizenzgebern. Dem Kunden wird lediglich das in § 6 beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Die vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebenen Daten, Belege und Dokumente verbleiben im Eigentum des Kunden. Businessmates erwirbt hieran keine über die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.
(3) An Ergebnissen von Zusatzleistungen (z.B. Konfigurationen, Templates, Workflows, Budgets, Forecasts), die Businessmates im Rahmen gesondert beauftragter Leistungen erstellt, räumt Businessmates dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke ein.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird Businessmates den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist Businessmates berechtigt, die Erbringung der Leistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Pandemien und Epidemien, Cyberangriffe, die Businessmates trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht verhindern konnte, Energie- und Infrastrukturausfälle, sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Businessmates schuldhaft herbeigeführt worden sind.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer raschen Änderung von Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen nach der Bereitstellung der SaaS-Lösung, die Businessmates daran hindern, ihre Verpflichtungen aus den AGB ganz oder teilweise zu erfüllen, gilt dies als Ereignis höherer Gewalt.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden wirksam und automatisch Vertragsbestandteil, soweit die Änderungen dem Kunden schriftlich oder in Textform zugänglich gemacht wurden und dieser den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen hat.
(2) Businessmates muss in der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, das Schriftformerfordernis, die Bedeutung des Unterlassens eines Widerspruchs sowie das Sonderkündigungsrecht des Kunden hinweisen.
(3) Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Kunden behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der Sitz von Businessmates.
(2) Für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Businessmates, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Businessmates ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Businessmates geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Businessmates.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Businessmates GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (nachfolgend „Businessmates“ oder „Anbieter“), gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „Kunden“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Businessmates und dem Kunden, einschließlich Auskünften und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Sind diese AGB in das Geschäft mit einem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen Businessmates und dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit Businessmates sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von Businessmates auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
(5) Im Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen in einem abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB sind die Vereinbarungen des Vertrags vorrangig. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(6) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nichtig.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
a. „SaaS-Lösung“ bezeichnet die von Businessmates bereitgestellten cloudbasierten Software-Dienste für Buchhaltung und/oder Lohnabrechnung, die über das Internet mittels Webbrowser zugänglich sind.
b. „Plattformpartner“ bezeichnet die Drittanbieter, deren Technologie der SaaS-Lösung ganz oder teilweise zugrunde liegt. Die jeweils aktuellen Plattformpartner sind in der Leistungsbeschreibung von Businessmates sowie in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) aufgeführt.
c. „KI-Funktionen“ bezeichnet die innerhalb der SaaS-Lösung eingesetzten Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, einschließlich automatisierter Kontierung, Belegerkennung und Buchungsvorschläge.
d. „Nutzer“ bezeichnet die vom Kunden autorisierten natürlichen Personen, die Zugang zur SaaS-Lösung erhalten.
e. „Beratungsleistungen“ bezeichnet individuelle Beratungs-, Konfigurations- und Schulungsleistungen, die Businessmates über die SaaS-Lösung hinaus auf gesonderte Beauftragung erbringt.
f. „Zusatzleistungen“ bezeichnet die in § 3 Abs. 2 lit. c bis e beschriebenen, über die SaaS-Lösung hinausgehenden Leistungen (Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss, CFO-as-a-Service, Sonstige Beratungsleistungen).
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Businessmates stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die SaaS-Lösung über das Internet zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangsdaten, die Businessmates für die vom Kunden benannten Nutzer bereitstellt.
(2) Der Umfang der von Businessmates bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gewählten Leistungspaket gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung von Businessmates. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieser AGB und umfasst insbesondere:
KI-gestützte Finanzbuchhaltung (Belegerfassung, automatisierte Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung);
b. Lohnabrechnung (Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldung), sofern im gewählten Leistungspaket enthalten;
c. Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss (insbesondere Kontenabstimmung, Rechnungsabgrenzung, Aufbereitung der Buchhaltungsdaten);
d. CFO-as-a-Service-Leistungen (z.B. Budgets, Forecasts und Liquiditätsplanungen, Audit-Vorbereitung, Erstellung Investoren-KPIs etc).
e. Sonstige Beratungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Schulung, Optimierung, API-Integration), sofern gesondert beauftragt.
(3) Businessmates behält sich das Recht vor, nach angemessener Vorankündigung die SaaS-Lösung zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von Businessmates oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig und für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Leistungseinschränkungen bedürfen der vorherigen Mitteilung mit einer Frist von mindestens vier Wochen.
(4) Businessmates ist befugt, für die Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und Plattformpartner zu beauftragen.
(5) Leistungen gemäß Abs. 2 lit. d werden jeweils auf gesonderte Anforderung des Kunden erbracht. Soweit eine Anforderung über den im gewählten Leistungspaket enthaltenen Umfang hinausgeht, teilt Businessmates dem Kunden vor Beginn der Bearbeitung den voraussichtlichen Aufwand mit; die Leistung wird erst nach Bestätigung durch den Kunden erbracht.
(6) Im Rahmen von CFO-as-a-Service erstellte Budgets, Forecasts und Liquiditätsplanungen basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Daten und Annahmen. Sie stellen unverbindliche Einschätzungen dar; eine Gewähr für das tatsächliche Eintreten der prognostizierten Entwicklungen übernimmt Businessmates nicht.
§ 4 Abgrenzung zur Steuerberatung
(1) Die SaaS-Lösung von Businessmates erbringt keine Steuerberatungstätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Nutzung der SaaS-Lösung ersetzt nicht die Inanspruchnahme eines qualifizierten Steuerberaters.
(2) Soweit die SaaS-Lösung Hinweise, Empfehlungen, Buchungsvorschläge oder sonstige KI-generierte Ergebnisse bereitstellt, handelt es sich um automatisiert erstellte, unverbindliche Informationen, die den Kunden bei seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Businessmates übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Richtigkeit dieser Informationen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger übermittelten Daten. Dies gilt auch für die im Rahmen der SaaS-Lösung erstellten und übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungen; Businessmates erbringt insoweit ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässige mechanische Hilfstätigkeiten.
(4) Die von Businessmates im Rahmen der Vorbereitung zum Jahresabschluss (§ 3 Abs. 2 lit. c) erbrachten Leistungen beschränken sich auf unterstützende, vorbereitende Tätigkeiten wie insbesondere die Kontenabstimmung, Rechnungsabgrenzung und Aufbereitung der Buchhaltungsdaten. Die eigentliche Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie deren steuerliche und handelsrechtliche Verantwortung obliegen ausschließlich dem vom Kunden beauftragten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Businessmates erbringt insoweit ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässige Tätigkeiten.
(5) Sofern Businessmates im Rahmen von Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. e steuerlich relevante Hinweise gibt, erfolgen diese ausschließlich im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten (Buchführung, Lohnabrechnung) und stellen keine Steuerberatung dar.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf den Internetseiten von Businessmates stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Anklicken des Buchungsbuttons oder Unterzeichnung eines Einzelvertrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den genannten Bedingungen und Konditionen ab. Die Annahme erfolgt durch Businessmates durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder konkludent durch Bereitstellung des Zugangs zur SaaS-Lösung.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
§ 6 Nutzungsrechte und -pflichten
(1) Businessmates räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht auf Zugang zu und Nutzung der SaaS-Lösung im Wege des Webzugriffs ein. Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen.
(2) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der SaaS-Lösung durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Businessmates gestattet. „Dritter“ im Sinne dieser Vorschrift sind auch Konzerngesellschaften im Sinne von § 15 des deutschen Aktiengesetzes oder sonstwie verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet:
a. alle Informationen und Unterlagen, die Businessmates zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt, unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
b. die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung sicher zu verwahren und nur berechtigten Nutzern zugänglich zu machen;
c. die SaaS-Lösung durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern;
d. alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Funktionsweise der SaaS-Lösung gefährden oder stören könnten;
e. Businessmates unverzüglich jede Änderung seines Firmennamens, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und – im Fall des Lastschriftverfahrens – seiner Bankverbindung mitzuteilen.
(4) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, fehlerhafte Buchungen oder Abrechnungen) vom Kunden zu tragen.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Businessmates wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der SaaS-Lösung zu gewährleisten. Verfügbarkeit und Funktionsweise der SaaS-Lösung können jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren variieren, insbesondere vom verwendeten Endgerät und dessen Betriebssystem, dem Standort des Kunden, der Geschwindigkeit der Internetverbindung, technischen Gegebenheiten sowie Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten. Ausgenommen sind ferner Störungen, die nicht im Einflussbereich von Businessmates oder deren Plattformpartnern liegen. Der Kunde akzeptiert die sich hieraus ergebenden Nutzungsbeschränkungen.
(2) Businessmates wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Businessmates behält sich ausdrücklich vor, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen, insbesondere zum Zweck der Wartung oder aus dringenden Gründen (etwa bei Verdacht auf Missbrauch oder Betrug). Ein Anspruch auf eine vorherige Information oder auf Entschädigung besteht nicht, es sei denn, die Unterbrechung wurde von Businessmates vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Erweist sich eine Unterbrechung als endgültig, erstattet Businessmates dem Kunden den anteiligen, noch nicht erbrachten Teil bereits im Voraus gezahlter Vergütung. Eine weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
(5) Technischer Support für die SaaS-Lösung wird überwiegend durch die jeweiligen Plattformpartner erbracht; Näheres regelt die Leistungsbeschreibung von Businessmates. Businessmates steht dem Kunden für vertragliche und kaufmännische Anliegen als Ansprechpartner zur Verfügung.
(6) Businessmates priorisiert erkannte Störungen nach Schweregrad und ist um eine zeitnahe Behebung bemüht. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionsweise der SaaS-Lösung kann nicht garantiert werden, insbesondere soweit die Ursache im Verantwortungsbereich eines Plattformpartners liegt (§ 9 Abs. 2).
(7) Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
§ 8 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass innerhalb der SaaS-Lösung künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Die KI-Funktionen dienen insbesondere der automatisierten Belegerkennung, Kontierung und Erstellung von Buchungsvorschlägen.
(2) Die KI-Funktionen können sowohl auf eigenen Modellen von Businessmates bzw. deren Plattformpartnern als auch auf Modellen von Drittdienstanbietern (z.B. Large Language Models) basieren. Businessmates wird den Kunden über den Einsatz wesentlicher Drittdienstanbieter informieren.
(3) Vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebene Daten können zu Validierungszwecken und zur Verbesserung der KI-Modelle verwendet werden. Businessmates stellt sicher, dass dabei keine Daten eines Kunden für andere Nutzer der SaaS-Lösung sichtbar oder zugänglich werden. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Trainingszwecken jederzeit schriftlich widersprechen (Opt-out). Näheres zur Verarbeitung im Rahmen von KI-Funktionen sowie zu bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten enthält die Datenschutzerklärung von Businessmates.
(4) Businessmates übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von den KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse vollständig, fehlerfrei oder für den jeweiligen Anwendungszweck des Kunden geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(5) Die Haftung von Businessmates für Schäden, die unmittelbar auf fehlerhaften KI-Outputs beruhen, richtet sich nach den Bestimmungen des § 13 dieser AGB. Zwingende Haftungsregelungen, insbesondere aus der EU-Produkthaftungsrichtlinie, bleiben unberührt.
§ 9 Plattformpartner und Subunternehmer
(1) Businessmates erbringt die SaaS-Lösung unter Einsatz der Technologieplattformen ihrer Plattformpartner. Die jeweils aktuellen Plattformpartner ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Businessmates. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der SaaS-Lösung teilweise von der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Plattformpartner abhängt.
(2) Businessmates haftet für die eigene Auswahl, Anweisung und Überwachung der Plattformpartner mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Störungen, Fehler oder Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Plattformpartners liegen und die Businessmates auch bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht verhindern oder beheben konnte, ist die Haftung von Businessmates ausgeschlossen. Businessmates wird den Kunden über derartige Störungen unverzüglich informieren und sich nach besten Kräften um eine zeitnahe Behebung bemühen.
(3) Für die Lohnabrechnungsleistungen gilt ergänzend:
a. Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte und fristgerechte Bereitstellung aller für die Lohnabrechnung erforderlichen Daten (Mitarbeiterdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Sonderzahlungen);
b. Businessmates wird die Daten des Kunden zur Verarbeitung an den jeweiligen Plattformpartner für Lohnabrechnung weiterleiten und die Ergebnisse dem Kunden zur Verfügung stellen;
c. Die Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber für die Erfüllung aller sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Pflichten bleibt unberührt;
d. Datenanlieferungsfristen für den monatlichen Lohnlauf werden in der Leistungsbeschreibung von Businessmates geregelt.
(4) Businessmates ist berechtigt, weitere Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß § 14 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(5) Businessmates ist berechtigt, Plattformpartner zu wechseln oder zu ergänzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Verschlechterung der Leistungsqualität eintritt. Businessmates wird den Kunden über einen Wechsel wesentlicher Plattformpartner mit einer Frist von mindestens vier Wochen vorab in Textform informieren. Die aktualisierte Leistungsbeschreibung sowie die aktuelle Unterauftragnehmer-Liste (Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung) werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
(6) Die Erbringung der SaaS-Lösung erfolgt teilweise über technische Systeme der Plattformpartner. Je nach Plattformpartner kann der Kunde hierbei entweder ausschließlich über Businessmates mit dem jeweiligen System interagieren, oder es kann erforderlich sein, dass der Kunde bzw. von ihm benannte Nutzer bei Erstzugriff auf ein System eigene Nutzungsbedingungen des Plattformpartners zur Kenntnis nehmen und akzeptieren müssen, etwa bei Selbstbedienungsfunktionen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung von Businessmates.
(7) Businessmates ist, soweit nach dem jeweiligen Plattformpartner-Modell vorgesehen (siehe Leistungsbeschreibung von Businessmates), Inhaberin des beim Plattformpartner geführten Kundenaccounts und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Eine eigenständige Kündigung oder Trennung dieses Accounts durch den Kunden gegenüber dem Plattformpartner ist in diesem Fall ausgeschlossen; sie erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Businessmates gemäß § 11.
(8) Businessmates informiert den Kunden über die Verarbeitung seiner Daten durch die Plattformpartner, einschließlich einer etwaigen Nutzung zu Zwecken des KI-Trainings, sowie über bestehende Widerspruchs- bzw. Opt-out-Möglichkeiten, und unterstützt den Kunden auf Wunsch bei deren Ausübung. Näheres regelt § 14 in Verbindung mit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) sowie die Datenschutzerklärung von Businessmates.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der SaaS-Lösung ein monatliches oder jährliches Entgelt gemäß dem gewählten Leistungspaket. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. e sowie über den im Leistungspaket enthaltenen Umfang hinausgehende CFO-as-a-Service-Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. d können gesondert nach Aufwand abgerechnet werden. Der Preis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht abweichend vereinbart.
(3) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Kunde erteilt Businessmates bei Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung für die wiederkehrende Belastung der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder sonstige von Stripe unterstützte Zahlungsmittel). Die Belastung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums (Vorauszahlung). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und Businessmates unverzüglich über Änderungen seiner Zahlungsdaten zu informieren.
(5) Schlägt eine Belastung fehl (z.B. aufgrund ungenügender Deckung, abgelaufener Kreditkarte oder Widerspruch gegen eine SEPA-Lastschrift), wird Businessmates den Kunden unverzüglich in Textform benachrichtigen und die Belastung bis zu zweimal innerhalb von 14 Tagen erneut versuchen. Scheitern auch die Wiederholungsversuche, ist Businessmates berechtigt:
a. den Zugang des Kunden zur SaaS-Lösung nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen zu sperren;
b. den offenen Betrag auf anderem Wege (z.B. per Rechnung) geltend zu machen; sowie
c. bei einem Rückstand von mehr als 30 Tagen den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(6) Im Falle eines Zahlungsrückstands ist Businessmates – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Von Stripe erhobene Rücklastschrift- oder Chargeback-Gebühren trägt der Kunde, soweit er die fehlgeschlagene Belastung zu vertreten hat.
(7) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Businessmates ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
a. die Belastung der Zahlungsmethode des Kunden wiederholt fehlschlägt und der Kunde trotz Aufforderung gemäß § 10 Abs. 5 innerhalb von 30 Tagen keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt oder den offenen Betrag nicht ausgleicht;
b. der Kunde wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt;
c. der Kunde schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß § 15 verstößt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bei Beendigung des Vertrages wird Businessmates dem Kunden die Möglichkeit einräumen, seine Daten innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende in einem marktüblichen Format (CSV, PDF) zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist Businessmates berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Endet das Vertragsverhältnis, bietet Businessmates dem Kunden, soweit nach dem jeweiligen Plattformpartner-Modell ein eigenständiger, von Businessmates gehaltener Account des Kunden beim Plattformpartner existiert, zusätzlich zu Abs. 4 nach Wahl des Kunden an: (a) die Übertragung der Inhaberschaft dieses Accounts auf den Kunden gegen Übernahme der künftigen Kosten durch den Kunden, oder (b) den Export der beim Plattformpartner gespeicherten Daten und die Schließung des Accounts. Businessmates räumt hierfür eine angemessene Übergangsfrist ein.
§ 12 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Erkennbare Mängel der SaaS-Lösung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich zu rügen. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.
(2) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach Wahl von Businessmates – auf Neuerbringung der Leistung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen endgültig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Unerhebliche Mängel begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13.
§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Businessmates haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung von Businessmates und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um:
a. die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
b. die Verletzung von Pflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, wenn dem Kunden die Leistung von Businessmates nicht mehr zuzumuten ist,
c. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
d. die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges,
e. Arglist oder
f. sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt.
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Sofern Businessmates nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen, haftet Businessmates nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Businessmates haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit.
(4) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß dieses § 13 gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Subunternehmer und Plattformpartner von Businessmates.
(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Sollte Businessmates ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Plattformpartner nicht nachkommen oder ihre Berechtigung zur Nutzung der Partnerplattform aus anderen Gründen verlieren, ist nicht ausgeschlossen, dass der Plattformpartner den Kunden nach dessen eigenen Nutzungsbedingungen direkt kontaktiert und ihm eine eigenständige Fortführung des Accounts anbietet. Businessmates wird ein solches Szenario nach Kräften vermeiden und den Kunden über sich abzeichnende Risiken informieren, sobald ihr diese bekannt werden.
(8) Bei bestimmten Plattformpartnern besteht zwischen dem Kunden und dem Plattformpartner kein eigenes Vertragsverhältnis; die Leistungserbringung erfolgt in diesem Fall ausschließlich über Businessmates. Den Kunden trifft dann im Falle einer Beendigung oder Störung des Verhältnisses zwischen Businessmates und dem Plattformpartner kein eigenständiger Schutzmechanismus seitens des Plattformpartners. Businessmates wird in diesem Fall für eine geordnete Migration bzw. Datenherausgabe gemäß § 11 Abs. 5 sorgen.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Businessmates verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihren jeweils gültigen Fassungen. Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von Businessmates.
(2) Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Businessmates im Rahmen des Vertrags im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV ist Bestandteil dieser AGB.
(3) Soweit Businessmates zur Leistungserbringung Plattformpartner oder Subunternehmer einsetzt, die als weitere Auftragsverarbeiter fungieren, wird Businessmates den Kunden hierüber informieren und sicherstellen, dass mit diesen ebenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen geschlossen werden, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.
(4) Businessmates stellt sicher, dass die Daten des Kunden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gespeichert werden, es sei denn, eine Datenübermittlung in ein Drittland ist zur Leistungserbringung erforderlich und erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO.
(5) Businessmates trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden gemäß Art. 32 DSGVO. Die SaaS-Lösung entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBD).
§ 15 Geheimhaltung
(1) Businessmates verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihr im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen des Kunden beinhalten, sofern der Kunde die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend „vertrauliche Informationen“). Businessmates wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung verwenden.
(2) Businessmates verpflichtet ihr Personal, welches die vertraulichen Informationen bearbeitet oder damit in Berührung kommt, in gleicher Weise zur Geheimhaltung.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information:
a. im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird;
b. vom Kunden willentlich an die Öffentlichkeit gegeben wurde;
c. Businessmates bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird; oder
d. aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde offenzulegen war.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, mindestens jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende.
(5) Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Mandantendaten von Steuerberatern oder Rechtsanwälten), durch Businessmates kann die Zustimmung der betroffenen Mandanten erfordern. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ob eine solche Zustimmungspflicht besteht und dass die entsprechende Zustimmung vorliegt.
§ 16 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der SaaS-Lösung, einschließlich der Software, Datenbanken, Dokumentation und zugehörigen Materialien, verbleiben bei Businessmates bzw. deren Lizenzgebern. Dem Kunden wird lediglich das in § 6 beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Die vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebenen Daten, Belege und Dokumente verbleiben im Eigentum des Kunden. Businessmates erwirbt hieran keine über die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.
(3) An Ergebnissen von Beratungsleistungen (z.B. Konfigurationen, Templates, Workflows), die Businessmates im Rahmen gesondert beauftragter Leistungen erstellt, räumt Businessmates dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke ein.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird Businessmates den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist Businessmates berechtigt, die Erbringung der Leistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Pandemien und Epidemien, Cyberangriffe, die Businessmates trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht verhindern konnte, Energie- und Infrastrukturausfälle, sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Businessmates schuldhaft herbeigeführt worden sind.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer raschen Änderung von Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen nach der Bereitstellung der SaaS-Lösung, die Businessmates daran hindern, ihre Verpflichtungen aus den AGB ganz oder teilweise zu erfüllen, gilt dies als Ereignis höherer Gewalt.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden wirksam und automatisch Vertragsbestandteil, soweit die Änderungen dem Kunden schriftlich oder in Textform zugänglich gemacht wurden und dieser den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen hat.
(2) Businessmates muss in der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, das Schriftformerfordernis, die Bedeutung des Unterlassens eines Widerspruchs sowie das Sonderkündigungsrecht des Kunden hinweisen.
(3) Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Kunden behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der Sitz von Businessmates.
(2) Für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Businessmates, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Businessmates ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Businessmates geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Businessmates.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Businessmates GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (nachfolgend „Businessmates“ oder „Anbieter“), gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „Kunden“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Businessmates und dem Kunden, einschließlich Auskünften und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Sind diese AGB in das Geschäft mit einem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen Businessmates und dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit Businessmates sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von Businessmates auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
(5) Im Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen in einem abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB sind die Vereinbarungen des Vertrags vorrangig. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(6) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nichtig.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
a. „SaaS-Lösung“ bezeichnet die von Businessmates bereitgestellten cloudbasierten Software-Dienste für Buchhaltung und/oder Lohnabrechnung, die über das Internet mittels Webbrowser zugänglich sind.
b. „Plattformpartner“ bezeichnet die Drittanbieter, deren Technologie der SaaS-Lösung ganz oder teilweise zugrunde liegt. Die jeweils aktuellen Plattformpartner sind in der Leistungsbeschreibung von Businessmates sowie in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) aufgeführt.
c. „KI-Funktionen“ bezeichnet die innerhalb der SaaS-Lösung eingesetzten Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, einschließlich automatisierter Kontierung, Belegerkennung und Buchungsvorschläge.
d. „Nutzer“ bezeichnet die vom Kunden autorisierten natürlichen Personen, die Zugang zur SaaS-Lösung erhalten.
e. „Beratungsleistungen“ bezeichnet individuelle Beratungs-, Konfigurations- und Schulungsleistungen, die Businessmates über die SaaS-Lösung hinaus auf gesonderte Beauftragung erbringt.
f. „Zusatzleistungen“ bezeichnet die in § 3 Abs. 2 lit. c bis e beschriebenen, über die SaaS-Lösung hinausgehenden Leistungen (Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss, CFO-as-a-Service, Sonstige Beratungsleistungen).
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Businessmates stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die SaaS-Lösung über das Internet zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangsdaten, die Businessmates für die vom Kunden benannten Nutzer bereitstellt.
(2) Der Umfang der von Businessmates bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gewählten Leistungspaket gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung von Businessmates. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieser AGB und umfasst insbesondere:
KI-gestützte Finanzbuchhaltung (Belegerfassung, automatisierte Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung);
b. Lohnabrechnung (Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldung), sofern im gewählten Leistungspaket enthalten;
c. Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss (insbesondere Kontenabstimmung, Rechnungsabgrenzung, Aufbereitung der Buchhaltungsdaten);
d. CFO-as-a-Service-Leistungen (z.B. Budgets, Forecasts und Liquiditätsplanungen, Audit-Vorbereitung, Erstellung Investoren-KPIs etc).
e. Sonstige Beratungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Schulung, Optimierung, API-Integration), sofern gesondert beauftragt.
(3) Businessmates behält sich das Recht vor, nach angemessener Vorankündigung die SaaS-Lösung zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von Businessmates oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig und für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Leistungseinschränkungen bedürfen der vorherigen Mitteilung mit einer Frist von mindestens vier Wochen.
(4) Businessmates ist befugt, für die Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und Plattformpartner zu beauftragen.
(5) Leistungen gemäß Abs. 2 lit. d werden jeweils auf gesonderte Anforderung des Kunden erbracht. Soweit eine Anforderung über den im gewählten Leistungspaket enthaltenen Umfang hinausgeht, teilt Businessmates dem Kunden vor Beginn der Bearbeitung den voraussichtlichen Aufwand mit; die Leistung wird erst nach Bestätigung durch den Kunden erbracht.
(6) Im Rahmen von CFO-as-a-Service erstellte Budgets, Forecasts und Liquiditätsplanungen basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Daten und Annahmen. Sie stellen unverbindliche Einschätzungen dar; eine Gewähr für das tatsächliche Eintreten der prognostizierten Entwicklungen übernimmt Businessmates nicht.
§ 4 Abgrenzung zur Steuerberatung
(1) Die SaaS-Lösung von Businessmates erbringt keine Steuerberatungstätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Nutzung der SaaS-Lösung ersetzt nicht die Inanspruchnahme eines qualifizierten Steuerberaters.
(2) Soweit die SaaS-Lösung Hinweise, Empfehlungen, Buchungsvorschläge oder sonstige KI-generierte Ergebnisse bereitstellt, handelt es sich um automatisiert erstellte, unverbindliche Informationen, die den Kunden bei seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Businessmates übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Richtigkeit dieser Informationen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger übermittelten Daten. Dies gilt auch für die im Rahmen der SaaS-Lösung erstellten und übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungen; Businessmates erbringt insoweit ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässige mechanische Hilfstätigkeiten.
(4) Die von Businessmates im Rahmen der Vorbereitung zum Jahresabschluss (§ 3 Abs. 2 lit. c) erbrachten Leistungen beschränken sich auf unterstützende, vorbereitende Tätigkeiten wie insbesondere die Kontenabstimmung, Rechnungsabgrenzung und Aufbereitung der Buchhaltungsdaten. Die eigentliche Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie deren steuerliche und handelsrechtliche Verantwortung obliegen ausschließlich dem vom Kunden beauftragten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Businessmates erbringt insoweit ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässige Tätigkeiten.
(5) Sofern Businessmates im Rahmen von Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. e steuerlich relevante Hinweise gibt, erfolgen diese ausschließlich im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten (Buchführung, Lohnabrechnung) und stellen keine Steuerberatung dar.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf den Internetseiten von Businessmates stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Anklicken des Buchungsbuttons oder Unterzeichnung eines Einzelvertrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den genannten Bedingungen und Konditionen ab. Die Annahme erfolgt durch Businessmates durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder konkludent durch Bereitstellung des Zugangs zur SaaS-Lösung.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
§ 6 Nutzungsrechte und -pflichten
(1) Businessmates räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht auf Zugang zu und Nutzung der SaaS-Lösung im Wege des Webzugriffs ein. Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen.
(2) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der SaaS-Lösung durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Businessmates gestattet. „Dritter“ im Sinne dieser Vorschrift sind auch Konzerngesellschaften im Sinne von § 15 des deutschen Aktiengesetzes oder sonstwie verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet:
a. alle Informationen und Unterlagen, die Businessmates zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt, unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
b. die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung sicher zu verwahren und nur berechtigten Nutzern zugänglich zu machen;
c. die SaaS-Lösung durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern;
d. alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Funktionsweise der SaaS-Lösung gefährden oder stören könnten;
e. Businessmates unverzüglich jede Änderung seines Firmennamens, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und – im Fall des Lastschriftverfahrens – seiner Bankverbindung mitzuteilen.
(4) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, fehlerhafte Buchungen oder Abrechnungen) vom Kunden zu tragen.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Businessmates wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der SaaS-Lösung zu gewährleisten. Verfügbarkeit und Funktionsweise der SaaS-Lösung können jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren variieren, insbesondere vom verwendeten Endgerät und dessen Betriebssystem, dem Standort des Kunden, der Geschwindigkeit der Internetverbindung, technischen Gegebenheiten sowie Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten. Ausgenommen sind ferner Störungen, die nicht im Einflussbereich von Businessmates oder deren Plattformpartnern liegen. Der Kunde akzeptiert die sich hieraus ergebenden Nutzungsbeschränkungen.
(2) Businessmates wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Businessmates behält sich ausdrücklich vor, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
(3) Businessmates ist berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen, insbesondere zum Zweck der Wartung oder aus dringenden Gründen (etwa bei Verdacht auf Missbrauch oder Betrug). Ein Anspruch auf eine vorherige Information oder auf Entschädigung besteht nicht, es sei denn, die Unterbrechung wurde von Businessmates vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Erweist sich eine Unterbrechung als endgültig, erstattet Businessmates dem Kunden den anteiligen, noch nicht erbrachten Teil bereits im Voraus gezahlter Vergütung. Eine weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
(5) Technischer Support für die SaaS-Lösung wird überwiegend durch die jeweiligen Plattformpartner erbracht; Näheres regelt die Leistungsbeschreibung von Businessmates. Businessmates steht dem Kunden für vertragliche und kaufmännische Anliegen als Ansprechpartner zur Verfügung.
(6) Businessmates priorisiert erkannte Störungen nach Schweregrad und ist um eine zeitnahe Behebung bemüht. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionsweise der SaaS-Lösung kann nicht garantiert werden, insbesondere soweit die Ursache im Verantwortungsbereich eines Plattformpartners liegt (§ 9 Abs. 2).
(7) Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
§ 8 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass innerhalb der SaaS-Lösung künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Die KI-Funktionen dienen insbesondere der automatisierten Belegerkennung, Kontierung und Erstellung von Buchungsvorschlägen.
(2) Die KI-Funktionen können sowohl auf eigenen Modellen von Businessmates bzw. deren Plattformpartnern als auch auf Modellen von Drittdienstanbietern (z.B. Large Language Models) basieren. Businessmates wird den Kunden über den Einsatz wesentlicher Drittdienstanbieter informieren.
(3) Vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebene Daten können zu Validierungszwecken und zur Verbesserung der KI-Modelle verwendet werden. Businessmates stellt sicher, dass dabei keine Daten eines Kunden für andere Nutzer der SaaS-Lösung sichtbar oder zugänglich werden. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Trainingszwecken jederzeit schriftlich widersprechen (Opt-out). Näheres zur Verarbeitung im Rahmen von KI-Funktionen sowie zu bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten enthält die Datenschutzerklärung von Businessmates.
(4) Businessmates übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von den KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse vollständig, fehlerfrei oder für den jeweiligen Anwendungszweck des Kunden geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(5) Die Haftung von Businessmates für Schäden, die unmittelbar auf fehlerhaften KI-Outputs beruhen, richtet sich nach den Bestimmungen des § 13 dieser AGB. Zwingende Haftungsregelungen, insbesondere aus der EU-Produkthaftungsrichtlinie, bleiben unberührt.
§ 9 Plattformpartner und Subunternehmer
(1) Businessmates erbringt die SaaS-Lösung unter Einsatz der Technologieplattformen ihrer Plattformpartner. Die jeweils aktuellen Plattformpartner ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Businessmates. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der SaaS-Lösung teilweise von der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Plattformpartner abhängt.
(2) Businessmates haftet für die eigene Auswahl, Anweisung und Überwachung der Plattformpartner mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Störungen, Fehler oder Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Plattformpartners liegen und die Businessmates auch bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht verhindern oder beheben konnte, ist die Haftung von Businessmates ausgeschlossen. Businessmates wird den Kunden über derartige Störungen unverzüglich informieren und sich nach besten Kräften um eine zeitnahe Behebung bemühen.
(3) Für die Lohnabrechnungsleistungen gilt ergänzend:
a. Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte und fristgerechte Bereitstellung aller für die Lohnabrechnung erforderlichen Daten (Mitarbeiterdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Sonderzahlungen);
b. Businessmates wird die Daten des Kunden zur Verarbeitung an den jeweiligen Plattformpartner für Lohnabrechnung weiterleiten und die Ergebnisse dem Kunden zur Verfügung stellen;
c. Die Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber für die Erfüllung aller sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Pflichten bleibt unberührt;
d. Datenanlieferungsfristen für den monatlichen Lohnlauf werden in der Leistungsbeschreibung von Businessmates geregelt.
(4) Businessmates ist berechtigt, weitere Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß § 14 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(5) Businessmates ist berechtigt, Plattformpartner zu wechseln oder zu ergänzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Verschlechterung der Leistungsqualität eintritt. Businessmates wird den Kunden über einen Wechsel wesentlicher Plattformpartner mit einer Frist von mindestens vier Wochen vorab in Textform informieren. Die aktualisierte Leistungsbeschreibung sowie die aktuelle Unterauftragnehmer-Liste (Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung) werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
(6) Die Erbringung der SaaS-Lösung erfolgt teilweise über technische Systeme der Plattformpartner. Je nach Plattformpartner kann der Kunde hierbei entweder ausschließlich über Businessmates mit dem jeweiligen System interagieren, oder es kann erforderlich sein, dass der Kunde bzw. von ihm benannte Nutzer bei Erstzugriff auf ein System eigene Nutzungsbedingungen des Plattformpartners zur Kenntnis nehmen und akzeptieren müssen, etwa bei Selbstbedienungsfunktionen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung von Businessmates.
(7) Businessmates ist, soweit nach dem jeweiligen Plattformpartner-Modell vorgesehen (siehe Leistungsbeschreibung von Businessmates), Inhaberin des beim Plattformpartner geführten Kundenaccounts und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Eine eigenständige Kündigung oder Trennung dieses Accounts durch den Kunden gegenüber dem Plattformpartner ist in diesem Fall ausgeschlossen; sie erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Businessmates gemäß § 11.
(8) Businessmates informiert den Kunden über die Verarbeitung seiner Daten durch die Plattformpartner, einschließlich einer etwaigen Nutzung zu Zwecken des KI-Trainings, sowie über bestehende Widerspruchs- bzw. Opt-out-Möglichkeiten, und unterstützt den Kunden auf Wunsch bei deren Ausübung. Näheres regelt § 14 in Verbindung mit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) sowie die Datenschutzerklärung von Businessmates.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der SaaS-Lösung ein monatliches oder jährliches Entgelt gemäß dem gewählten Leistungspaket. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. e sowie über den im Leistungspaket enthaltenen Umfang hinausgehende CFO-as-a-Service-Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 lit. d können gesondert nach Aufwand abgerechnet werden. Der Preis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht abweichend vereinbart.
(3) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Kunde erteilt Businessmates bei Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung für die wiederkehrende Belastung der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder sonstige von Stripe unterstützte Zahlungsmittel). Die Belastung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums (Vorauszahlung). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und Businessmates unverzüglich über Änderungen seiner Zahlungsdaten zu informieren.
(5) Schlägt eine Belastung fehl (z.B. aufgrund ungenügender Deckung, abgelaufener Kreditkarte oder Widerspruch gegen eine SEPA-Lastschrift), wird Businessmates den Kunden unverzüglich in Textform benachrichtigen und die Belastung bis zu zweimal innerhalb von 14 Tagen erneut versuchen. Scheitern auch die Wiederholungsversuche, ist Businessmates berechtigt:
a. den Zugang des Kunden zur SaaS-Lösung nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen zu sperren;
b. den offenen Betrag auf anderem Wege (z.B. per Rechnung) geltend zu machen; sowie
c. bei einem Rückstand von mehr als 30 Tagen den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(6) Im Falle eines Zahlungsrückstands ist Businessmates – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Von Stripe erhobene Rücklastschrift- oder Chargeback-Gebühren trägt der Kunde, soweit er die fehlgeschlagene Belastung zu vertreten hat.
(7) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Businessmates ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
a. die Belastung der Zahlungsmethode des Kunden wiederholt fehlschlägt und der Kunde trotz Aufforderung gemäß § 10 Abs. 5 innerhalb von 30 Tagen keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt oder den offenen Betrag nicht ausgleicht;
b. der Kunde wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt;
c. der Kunde schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß § 15 verstößt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bei Beendigung des Vertrages wird Businessmates dem Kunden die Möglichkeit einräumen, seine Daten innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende in einem marktüblichen Format (CSV, PDF) zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist Businessmates berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Endet das Vertragsverhältnis, bietet Businessmates dem Kunden, soweit nach dem jeweiligen Plattformpartner-Modell ein eigenständiger, von Businessmates gehaltener Account des Kunden beim Plattformpartner existiert, zusätzlich zu Abs. 4 nach Wahl des Kunden an: (a) die Übertragung der Inhaberschaft dieses Accounts auf den Kunden gegen Übernahme der künftigen Kosten durch den Kunden, oder (b) den Export der beim Plattformpartner gespeicherten Daten und die Schließung des Accounts. Businessmates räumt hierfür eine angemessene Übergangsfrist ein.
§ 12 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Erkennbare Mängel der SaaS-Lösung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich zu rügen. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.
(2) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach Wahl von Businessmates – auf Neuerbringung der Leistung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen endgültig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Unerhebliche Mängel begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13.
§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Businessmates haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung von Businessmates und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um:
a. die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
b. die Verletzung von Pflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, wenn dem Kunden die Leistung von Businessmates nicht mehr zuzumuten ist,
c. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
d. die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges,
e. Arglist oder
f. sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt.
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Sofern Businessmates nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen, haftet Businessmates nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Businessmates haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit.
(4) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß dieses § 13 gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Subunternehmer und Plattformpartner von Businessmates.
(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Sollte Businessmates ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Plattformpartner nicht nachkommen oder ihre Berechtigung zur Nutzung der Partnerplattform aus anderen Gründen verlieren, ist nicht ausgeschlossen, dass der Plattformpartner den Kunden nach dessen eigenen Nutzungsbedingungen direkt kontaktiert und ihm eine eigenständige Fortführung des Accounts anbietet. Businessmates wird ein solches Szenario nach Kräften vermeiden und den Kunden über sich abzeichnende Risiken informieren, sobald ihr diese bekannt werden.
(8) Bei bestimmten Plattformpartnern besteht zwischen dem Kunden und dem Plattformpartner kein eigenes Vertragsverhältnis; die Leistungserbringung erfolgt in diesem Fall ausschließlich über Businessmates. Den Kunden trifft dann im Falle einer Beendigung oder Störung des Verhältnisses zwischen Businessmates und dem Plattformpartner kein eigenständiger Schutzmechanismus seitens des Plattformpartners. Businessmates wird in diesem Fall für eine geordnete Migration bzw. Datenherausgabe gemäß § 11 Abs. 5 sorgen.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Businessmates verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihren jeweils gültigen Fassungen. Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von Businessmates.
(2) Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die Businessmates im Rahmen des Vertrags im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV ist Bestandteil dieser AGB.
(3) Soweit Businessmates zur Leistungserbringung Plattformpartner oder Subunternehmer einsetzt, die als weitere Auftragsverarbeiter fungieren, wird Businessmates den Kunden hierüber informieren und sicherstellen, dass mit diesen ebenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen geschlossen werden, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.
(4) Businessmates stellt sicher, dass die Daten des Kunden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gespeichert werden, es sei denn, eine Datenübermittlung in ein Drittland ist zur Leistungserbringung erforderlich und erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO.
(5) Businessmates trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden gemäß Art. 32 DSGVO. Die SaaS-Lösung entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBD).
§ 15 Geheimhaltung
(1) Businessmates verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihr im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen des Kunden beinhalten, sofern der Kunde die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend „vertrauliche Informationen“). Businessmates wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung verwenden.
(2) Businessmates verpflichtet ihr Personal, welches die vertraulichen Informationen bearbeitet oder damit in Berührung kommt, in gleicher Weise zur Geheimhaltung.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information:
a. im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird;
b. vom Kunden willentlich an die Öffentlichkeit gegeben wurde;
c. Businessmates bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird; oder
d. aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde offenzulegen war.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, mindestens jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende.
(5) Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Mandantendaten von Steuerberatern oder Rechtsanwälten), durch Businessmates kann die Zustimmung der betroffenen Mandanten erfordern. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ob eine solche Zustimmungspflicht besteht und dass die entsprechende Zustimmung vorliegt.
§ 16 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der SaaS-Lösung, einschließlich der Software, Datenbanken, Dokumentation und zugehörigen Materialien, verbleiben bei Businessmates bzw. deren Lizenzgebern. Dem Kunden wird lediglich das in § 6 beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Die vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebenen Daten, Belege und Dokumente verbleiben im Eigentum des Kunden. Businessmates erwirbt hieran keine über die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.
(3) An Ergebnissen von Beratungsleistungen (z.B. Konfigurationen, Templates, Workflows), die Businessmates im Rahmen gesondert beauftragter Leistungen erstellt, räumt Businessmates dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke ein.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird Businessmates den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist Businessmates berechtigt, die Erbringung der Leistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Pandemien und Epidemien, Cyberangriffe, die Businessmates trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht verhindern konnte, Energie- und Infrastrukturausfälle, sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Businessmates schuldhaft herbeigeführt worden sind.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer raschen Änderung von Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen nach der Bereitstellung der SaaS-Lösung, die Businessmates daran hindern, ihre Verpflichtungen aus den AGB ganz oder teilweise zu erfüllen, gilt dies als Ereignis höherer Gewalt.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden wirksam und automatisch Vertragsbestandteil, soweit die Änderungen dem Kunden schriftlich oder in Textform zugänglich gemacht wurden und dieser den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen hat.
(2) Businessmates muss in der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, das Schriftformerfordernis, die Bedeutung des Unterlassens eines Widerspruchs sowie das Sonderkündigungsrecht des Kunden hinweisen.
(3) Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Kunden behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der Sitz von Businessmates.
(2) Für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Businessmates, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Businessmates ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Businessmates geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Businessmates.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO — als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Businessmates GmbH
zwischen
dem Kunden
— nachfolgend „Verantwortlicher“ oder „Kunde“ —
und
Businessmates GmbH, Hohe Wurz 3, 82343 Pöcking
— nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ —
zusammen die „Parteien“.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO — als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Businessmates GmbH
zwischen
dem Kunden
— nachfolgend „Verantwortlicher“ oder „Kunde“ —
und
Businessmates GmbH, Hohe Wurz 3, 82343 Pöcking
— nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ —
zusammen die „Parteien“.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO — als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Businessmates GmbH
zwischen
dem Kunden
— nachfolgend „Verantwortlicher“ oder „Kunde“ —
und
Businessmates GmbH, Hohe Wurz 3, 82343 Pöcking
— nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ —
zusammen die „Parteien“.
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien, die sich aus der Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu den AGB) beschriebenen Leistungen durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen (Fisklmate-Plattform) ergeben. Er gilt ergänzend zu den zwischen den Parteien geschlossenen AGB bzw. dem Hauptvertrag und geht dessen Regelungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Dieser AVV wird automatisch Bestandteil des Hauptvertrags zwischen den Parteien, sobald der Kunde die AGB der Businessmates GmbH akzeptiert; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Fisklmate-Plattform (u.a. KI-gestützte Buchhaltung, Lohnabrechnung, Finanzreporting) gemäß der Leistungsbeschreibung.
(2) Die Dauer dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags zwischen den Parteien. Er endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags, soweit sich aus § 10 nicht etwas Abweichendes ergibt.
§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts
Art und Zweck der Verarbeitung
Erbringung der vertraglich vereinbarten Fisklmate-Leistungen, insbesondere KI-gestützte Belegerfassung und Buchhaltung (über den Plattformpartner Fiskl), Lohn- und Gehaltsabrechnung (über den Plattformpartner Paychex Europe Germany GmbH), eigenentwickelte KI-gestützte Funktionen auf Basis von Amazon Bedrock (Frankfurt am Main) — insbesondere automatisierte Buchhaltungsprüfung, Lohnbuchhaltungsfunktionen sowie ein Chat-Assistent —, Erstellung von Finanzauswertungen und -reportings, Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung sowie hierfür erforderliche Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung in den in § 6 genannten Subsystemen. Der Plattformpartner Fiskl kann im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung zusätzlich eigene KI-Dienste einsetzen (siehe § 6 Abs. 4).
Kategorien betroffener Personen
Mitarbeitende des Verantwortlichen (insb. im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung)
Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner des Verantwortlichen (soweit in Belegen/Buchhaltungsunterlagen enthalten)
Vom Verantwortlichen benannte Ansprechpartner/Nutzer der Plattform
Kategorien personenbezogener Daten
Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
Vertrags- und Abrechnungsdaten
Bank- und Zahlungsdaten
Lohn- und Gehaltsdaten, ggf. Sozialversicherungs- und Steuerdaten der Mitarbeitenden des Verantwortlichen
Kommunikationsdaten (E-Mail, Support-Anfragen)
Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden des Verantwortlichen im Zusammenhang mit Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Betriebsunfällen
§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen, die in Anlage A zu diesem AVV im Einzelnen beschrieben sind. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die TOM anzupassen, solange das ursprüngliche Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 4 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter darf die im Auftrag verarbeiteten Daten nicht eigenmächtig berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, ohne die Anfrage selbst zu beantworten.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist nach Unionsrecht oder Recht der Mitgliedstaaten zu einer Verarbeitung verpflichtet.
Gewährleistung, dass zur Verarbeitung befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Ergreifen aller nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO).
Unterstützung des Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen gemäß Kapitel III DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
Unterstützung des Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten (u.a. Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung), unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).
Nach Wahl des Verantwortlichen Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten und Ermöglichung von Prüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
Unverzügliche Information des Verantwortlichen, wenn der Auftragsverarbeiter der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.
Unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Verantwortlichen, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, samt der zur Erfüllung der Meldepflicht des Verantwortlichen erforderlichen Angaben.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder den Ersatz weiterer Unterauftragsverarbeiter mit einer Vorabinformationsfrist von vier (4) Wochen; der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen.
(2) Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien, die sich aus der Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu den AGB) beschriebenen Leistungen durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen (Fisklmate-Plattform) ergeben. Er gilt ergänzend zu den zwischen den Parteien geschlossenen AGB bzw. dem Hauptvertrag und geht dessen Regelungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Dieser AVV wird automatisch Bestandteil des Hauptvertrags zwischen den Parteien, sobald der Kunde die AGB der Businessmates GmbH akzeptiert; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Fisklmate-Plattform (u.a. KI-gestützte Buchhaltung, Lohnabrechnung, Finanzreporting) gemäß der Leistungsbeschreibung.
(2) Die Dauer dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags zwischen den Parteien. Er endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags, soweit sich aus § 10 nicht etwas Abweichendes ergibt.
§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts
Art und Zweck der Verarbeitung
Erbringung der vertraglich vereinbarten Fisklmate-Leistungen, insbesondere KI-gestützte Belegerfassung und Buchhaltung (über den Plattformpartner Fiskl), Lohn- und Gehaltsabrechnung (über den Plattformpartner Paychex Europe Germany GmbH), eigenentwickelte KI-gestützte Funktionen auf Basis von Amazon Bedrock (Frankfurt am Main) — insbesondere automatisierte Buchhaltungsprüfung, Lohnbuchhaltungsfunktionen sowie ein Chat-Assistent —, Erstellung von Finanzauswertungen und -reportings, Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung sowie hierfür erforderliche Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung in den in § 6 genannten Subsystemen. Der Plattformpartner Fiskl kann im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung zusätzlich eigene KI-Dienste einsetzen (siehe § 6 Abs. 4).
Kategorien betroffener Personen
Mitarbeitende des Verantwortlichen (insb. im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung)
Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner des Verantwortlichen (soweit in Belegen/Buchhaltungsunterlagen enthalten)
Vom Verantwortlichen benannte Ansprechpartner/Nutzer der Plattform
Kategorien personenbezogener Daten
Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
Vertrags- und Abrechnungsdaten
Bank- und Zahlungsdaten
Lohn- und Gehaltsdaten, ggf. Sozialversicherungs- und Steuerdaten der Mitarbeitenden des Verantwortlichen
Kommunikationsdaten (E-Mail, Support-Anfragen)
Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden des Verantwortlichen im Zusammenhang mit Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Betriebsunfällen
§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen, die in Anlage A zu diesem AVV im Einzelnen beschrieben sind. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die TOM anzupassen, solange das ursprüngliche Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 4 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter darf die im Auftrag verarbeiteten Daten nicht eigenmächtig berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, ohne die Anfrage selbst zu beantworten.§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist nach Unionsrecht oder Recht der Mitgliedstaaten zu einer Verarbeitung verpflichtet.
Gewährleistung, dass zur Verarbeitung befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Ergreifen aller nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO).
Unterstützung des Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen gemäß Kapitel III DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
Unterstützung des Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten (u.a. Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung), unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).
Nach Wahl des Verantwortlichen Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten und Ermöglichung von Prüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
Unverzügliche Information des Verantwortlichen, wenn der Auftragsverarbeiter der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.
Unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Verantwortlichen, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, samt der zur Erfüllung der Meldepflicht des Verantwortlichen erforderlichen Angaben.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder den Ersatz weiterer Unterauftragsverarbeiter mit einer Vorabinformationsfrist von vier (4) Wochen; der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen.
(2) Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien, die sich aus der Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu den AGB) beschriebenen Leistungen durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen (Fisklmate-Plattform) ergeben. Er gilt ergänzend zu den zwischen den Parteien geschlossenen AGB bzw. dem Hauptvertrag und geht dessen Regelungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Dieser AVV wird automatisch Bestandteil des Hauptvertrags zwischen den Parteien, sobald der Kunde die AGB der Businessmates GmbH akzeptiert; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Fisklmate-Plattform (u.a. KI-gestützte Buchhaltung, Lohnabrechnung, Finanzreporting) gemäß der Leistungsbeschreibung.
(2) Die Dauer dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags zwischen den Parteien. Er endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags, soweit sich aus § 10 nicht etwas Abweichendes ergibt.
§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts
Art und Zweck der Verarbeitung
Erbringung der vertraglich vereinbarten Fisklmate-Leistungen, insbesondere KI-gestützte Belegerfassung und Buchhaltung (über den Plattformpartner Fiskl), Lohn- und Gehaltsabrechnung (über den Plattformpartner Paychex Europe Germany GmbH), eigenentwickelte KI-gestützte Funktionen auf Basis von Amazon Bedrock (Frankfurt am Main) — insbesondere automatisierte Buchhaltungsprüfung, Lohnbuchhaltungsfunktionen sowie ein Chat-Assistent —, Erstellung von Finanzauswertungen und -reportings, Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung sowie hierfür erforderliche Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung in den in § 6 genannten Subsystemen. Der Plattformpartner Fiskl kann im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung zusätzlich eigene KI-Dienste einsetzen (siehe § 6 Abs. 4).
Kategorien betroffener Personen
Mitarbeitende des Verantwortlichen (insb. im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung)
Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner des Verantwortlichen (soweit in Belegen/Buchhaltungsunterlagen enthalten)
Vom Verantwortlichen benannte Ansprechpartner/Nutzer der Plattform
Kategorien personenbezogener Daten
Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
Vertrags- und Abrechnungsdaten
Bank- und Zahlungsdaten
Lohn- und Gehaltsdaten, ggf. Sozialversicherungs- und Steuerdaten der Mitarbeitenden des Verantwortlichen
Kommunikationsdaten (E-Mail, Support-Anfragen)
Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden des Verantwortlichen im Zusammenhang mit Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Betriebsunfällen
§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen, die in Anlage A zu diesem AVV im Einzelnen beschrieben sind. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die TOM anzupassen, solange das ursprüngliche Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 4 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter darf die im Auftrag verarbeiteten Daten nicht eigenmächtig berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, ohne die Anfrage selbst zu beantworten.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist nach Unionsrecht oder Recht der Mitgliedstaaten zu einer Verarbeitung verpflichtet.
Gewährleistung, dass zur Verarbeitung befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Ergreifen aller nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO).
Unterstützung des Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen gemäß Kapitel III DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
Unterstützung des Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten (u.a. Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung), unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).
Nach Wahl des Verantwortlichen Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten und Ermöglichung von Prüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
Unverzügliche Information des Verantwortlichen, wenn der Auftragsverarbeiter der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.
Unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Verantwortlichen, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, samt der zur Erfüllung der Meldepflicht des Verantwortlichen erforderlichen Angaben.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder den Ersatz weiterer Unterauftragsverarbeiter mit einer Vorabinformationsfrist von vier (4) Wochen; der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen.
(2) Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:

(3) Attio Limited (CRM) wird als externer Dienst genutzt und ist in der Tabelle in Absatz (2) als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.
(4) Für die Plattformpartner Fiskl und Paychex verweist der Auftragsverarbeiter auf deren eigene, fortlaufend aktualisierte Auftragsverarbeitungs- bzw. Unterauftragsverarbeiter-Dokumentation:
Fiskl Limited: Data Processing Addendum unter https://fiskl.com/legal/data-processing-addendum/ und aktuelle Unterauftragsverarbeiterliste unter https://fiskl.com/legal/fiskl-subprocessors/. Fiskl kann im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung eigene KI-Dienste einsetzen (siehe dortiges Annex II Ziff. 10 zu KI-Verarbeitungsmaßnahmen).
Paychex Europe Germany GmbH: Trust Center unter https://www.paychex.eu/de/trust-center/?tc_cat=datenschutz und Data Processing Agreement unter https://www.paychex.eu/data-processing-agreement/.
Hostinger: Data Processing Addendum unter https://www.hostinger.com/legal/dpa, welches automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit Hostinger International Ltd. (Zypern) ist; eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
Amazon Web Services EMEA SARL: Data Processing Addendum unter https://d1.awsstatic.com/legal/aws-dpa/aws-dpa.pdf, welches automatisch Bestandteil des AWS Customer Agreement ist. Durch die Festlegung der AWS-Region auf Frankfurt am Main verbleibt die Verarbeitung in dieser Region, soweit nicht zur Leistungserbringung oder aus Rechtsgründen eine Übermittlung erforderlich ist.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über ihm bekannt werdende wesentliche Änderungen dieser Dokumentationen und unterstützt ihn auf Wunsch bei der Ausübung etwaiger Widerspruchs- bzw. Opt-out-Rechte gegenüber diesen Plattformpartnern.
(5) Für Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass geeignete Garantien im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) bestehen. Der Auftragsverarbeiter gibt die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aus diesem AVV an jeden Unterauftragsverarbeiter im Wege der Vertragsgestaltung angemessen weiter.
§ 7 Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche hat das Recht, sich vor Beginn der Verarbeitung und während der Vertragsdauer von der Einhaltung der vom Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen die zur Ausübung dieses Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere durch Vorlage aussagekräftiger Nachweise (z.B. Zertifizierungen, Testat eines Dritten). Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorlaufzeit (mind. zwei Wochen) anzumelden und auf das erforderliche Maß zu beschränken.
§ 8 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Rahmen der Verarbeitung im Auftrag aufgetreten ist, und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten gemäß Art. 33, 34 DSGVO.
§ 9 Weisungsbefugnis des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist berechtigt, dem Auftragsverarbeiter jederzeit ergänzende Weisungen zur Art, dem Umfang und dem Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem gleichwertigen (z.B. elektronischen) Format zu erteilen und zu dokumentieren. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
§ 10 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrags gibt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen nach dessen Wahl sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten heraus oder löscht diese vollständig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Bestehende Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- und steuerrechtliche Fristen gemäß HGB/AO) bleiben unberührt; insoweit beschränkt der Auftragsverarbeiter die Verarbeitung der betroffenen Daten auf den Zweck der Erfüllung dieser Aufbewahrungspflichten.
§ 11 Haftung
Für die Haftung gelten die Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen AGB bzw. des Hauptvertrags entsprechend, soweit dieser AVV keine abweichenden Regelungen enthält. Im Innenverhältnis zwischen den Parteien haftet jede Partei für von ihr verursachte Schäden im Rahmen der jeweiligen Verursachungs- bzw. Verschuldensanteile.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und Regelungen aus dem Hauptvertrag bzw. den AGB gehen die Regelungen dieses AVV im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Anlage A: Technische und
organisatorische Maßnahmen (TOM)
zu § 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV)
Diese Anlage konkretisiert die von Businessmates gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Businessmates setzt zur Leistungserbringung überwiegend die Infrastruktur und Dienste ihrer Plattformpartner und Subunternehmer ein (Hostinger, Fiskl, Paychex Europe Germany GmbH, Amazon Web Services). Die nachfolgenden Maßnahmen fassen die vertraglich zugesicherten TOM dieser Anbieter zusammen, ergänzt um die organisatorischen Maßnahmen von Businessmates selbst. Quellen: Hostinger Data Processing Addendum (Stand 15.04.2026), Fiskl Data Processing Addendum Annex II (Stand 15.03.2026), Paychex Europe Trust Center – IT Security, AWS Data Processing Addendum Annex 1 (jeweils öffentlich abrufbar unter den in § 6 des AVV genannten Adressen).
Vertraulichkeit
Physische Zugangskontrolle
Zutritt zu den Rechenzentren (Hostinger: Frankfurt am Main; AWS: Frankfurt am Main; Fiskl: AWS/Google Cloud, mehrere Regionen) ausschließlich durch den jeweiligen Rechenzentrumsbetreiber, gesichert durch Zugangskontrollsysteme (Badge-Zugang), Überwachungssysteme und regelmäßige Zugriffsaudits (Quelle: Hostinger DPA Appendix 2; AWS DPA Annex 1, Ziff. 1.2).
Logische Zugriffskontrolle
Fiskl: Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle Nutzer mit Zugriff auf die Plattform bzw. Produktivsystem, einschließlich Atlas-Firm-Nutzer (über AWS Cognito); rollenbasierte Zugriffskontrolle nach dem Least-Privilege-Prinzip; quartalsweise Zugriffsprüfungen, freigegeben durch die CTO-Funktion (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 2).
Paychex: Single Sign-On (SSO) und Multi-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Zugriffskontrolle nach dem Least-Privilege-Prinzip, kontrollierter administrativer Zugriff (Quelle: Paychex Europe Trust Center – IT Security).
AWS: Zugriffsbeschränkung auf autorisiertes Personal nach dem Least-Privilege-Prinzip, Zwei-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, mindestens vierteljährliche Überprüfung der Zugriffsrechte (Quelle: AWS DPA Annex 1, Ziff. 1.1 B).
Hostinger: rollenbasierte Zugriffsberechtigungen nach dem Prinzip der Aufgabentrennung, starke Authentifizierungs- und Autorisierungsmethoden, zentrales Passwortmanagement mit Komplexitätsanforderungen (Quelle: Hostinger DPA Appendix 2).
Businessmates (eigene organisatorische Maßnahme): Der Zugriff auf die Fiskl-Atlas- und Paychex-Admin-Bereiche ist bei Businessmates durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert.
Verschlüsselung
Fiskl: Verschlüsselung von Daten in Übertragung mit TLS 1.3, Verschlüsselung ruhender Daten mit AES-256 (Produktionsdatenbank, Objektspeicher, Backups), Schlüsselverwaltung über AWS Key Management Service mit automatischer Schlüsselrotation (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 1).
Hostinger/AWS: Verschlüsselung der externen und internen Kommunikation über kryptographische Protokolle, Verschlüsselung von Daten in Datenbanken und geteilten Verzeichnissen, vollständige Festplattenverschlüsselung für Firmenrechner, verschlüsselte VPN-Verbindungen für Fernzugriffe (Quelle: Hostinger DPA Appendix 2).
Paychex: Verschlüsselung sowohl bei der Übertragung als auch bei der Speicherung von Daten (Quelle: Paychex Europe Trust Center – IT Security).
Trennungskontrolle
Logische Trennung von Mandantendaten innerhalb der eingesetzten Systeme (Fiskl: „logische Trennung zwischen Kunden und Kundenumgebungen"; Hostinger: Trennung der Daten nach Funktion/Umgebung — Test, Staging, Produktion) (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 3; Hostinger DPA Appendix 2).
Integrität
Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe und Änderungen: Anwendungs- und sicherheitsrelevante Audit-Logs werden bei Fiskl mindestens 90 Tage aufbewahrt; Zugriffe und administrative Aktionen in der Cloud-Umgebung werden über cloud-native Mechanismen protokolliert (z.B. AWS CloudTrail) (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 6).
Änderungsmanagement: dokumentierte Prozesse für Freigabe, Test und Nachverfolgung von Änderungen an der produktiven Infrastruktur, einschließlich Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebungen (Quelle: AWS DPA Annex 1, Ziff. 1.1 E; Fiskl DPA Annex II, Ziff. 5 – Secure Development Lifecycle).
Sicherstellung der Datenintegrität bei Übertragung, Speicherung und Verarbeitung durch die unter Ziffer 1 genannten Verschlüsselungs- und Protokollierungsmaßnahmen.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Datensicherung (Backups)
Fiskl setzt eine dreistufige Backup-Architektur ein: (1) Multi-Region-Replikation über mehrere AWS-Regionen in Echtzeit, (2) mindestens tägliche Snapshot-Sicherungen, (3) Langzeit-Archivierung in einem Cold-Storage-Tier (AWS Glacier oder gleichwertig). Alle Backups werden mit demselben Standard wie die Produktivumgebung verschlüsselt (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 4).
Hostinger und Paychex führen regelmäßige, jeweils automatisierte Datensicherungen durch (Quelle: Hostinger DPA Appendix 2; Paychex Europe Trust Center – IT Security).
Notfallwiederherstellung
Fiskl und AWS unterhalten dokumentierte Disaster-Recovery- und Business-Continuity-Pläne mit periodisch getesteten Wiederherstellungsverfahren; AWS verfolgt hierbei ein dreiphasiges Vorgehen (Aktivierung/Meldung, Wiederherstellung, Nachbereitung). Paychex verfügt über dokumentierte Resilienz-, Wiederherstellungs- und Disaster-Response-Verfahren (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 3; AWS DPA Annex 1, Ziff. 1.1 G; Paychex Europe Trust Center – IT Security).
Monitoring
Kontinuierliches Monitoring der zentralen Infrastruktur mit Alarmierung bei Auffälligkeiten bzw. Ausfällen; DDoS-Schutz, Web Application Firewall und Bot-Schutz bei Fiskl über Cloudflare (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 5).
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Fiskl: jährliche unabhängige Penetrationstests durch Dritte, monatliche automatisierte Schwachstellenscans, quartalsweise Zugriffsprüfungen; SOC 2 Type II wird für Q4 2026 angestrebt, ISO 27001 wird parallel verfolgt (Quelle: Fiskl DPA Annex II, Ziff. 5 und 11).
AWS: mindestens jährliches Audit nach ISO-27001-Standard durch unabhängige Dritte; ISO-27001-, ISO-27017-, ISO-27018- und ISO-27701-Zertifizierung sowie SOC-1-, SOC-2- und SOC-3-Berichte auf Anfrage verfügbar (Quelle: AWS DPA, Ziff. 10).
Paychex: unabhängige Prüfungen nach ISAE 3402 (IT-Sicherheit) und ISAE 3000 (DSGVO), ISAE 3000 (NIS2) im Verfahren; Kontrollumgebung angelehnt an ISO 27001 und die CIS Critical Security Controls (CIS18) (Quelle: Paychex Europe Trust Center – IT Security).
Hostinger: regelmäßige externe Schwachstellenanalysen und Penetrationstests kritischer Netzwerke und Plattformen sowie regelmäßige Netzwerk- und Schwachstellenscans (Quelle: Hostinger DPA Appendix 2).
Businessmates (eigene organisatorische Maßnahme): Die von den Unterauftragsverarbeitern bereitgestellten Nachweise (Zertifizierungen, Testate, Sicherheitsfragebögen) werden von der Geschäftsführung der Businessmates GmbH mindestens jährlich sowie anlassbezogen bei angekündigten Subunternehmer-Wechseln (§ 6 Abs. 1 dieses AVV) überprüft.
Meldung von Sicherheitsvorfällen
Alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter verpflichten sich vertraglich zur unverzüglichen Meldung von Sicherheitsvorfällen an Businessmates. Fiskl und Businessmates selbst melden Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung (§ 8 des AVV); Hostinger und AWS melden „ohne unangemessene Verzögerung" nach Kenntniserlangung.
Hinweis: Diese Anlage fasst die vertraglich zugesicherten Maßnahmen der eingesetzten Anbieter zusammen (Stand der jeweils zitierten Quellen, s.o.). Die konkreten Konfigurationen können sich mit dem Stand der Technik weiterentwickeln; aktuelle Angaben sind bei den jeweiligen Anbietern (Trust Center, DPA-Seiten) sowie bei Businessmates auf Anfrage erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026
(3) Attio Limited (CRM) wird als externer Dienst genutzt und ist in der Tabelle in Absatz (2) als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.
(4) Für die Plattformpartner Fiskl und Paychex verweist der Auftragsverarbeiter auf deren eigene, fortlaufend aktualisierte Auftragsverarbeitungs- bzw. Unterauftragsverarbeiter-Dokumentation:
Fiskl Limited: Data Processing Addendum unter https://fiskl.com/legal/data-processing-addendum/ und aktuelle Unterauftragsverarbeiterliste unter https://fiskl.com/legal/fiskl-subprocessors/. Fiskl kann im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung eigene KI-Dienste einsetzen (siehe dortiges Annex II Ziff. 10 zu KI-Verarbeitungsmaßnahmen).
Paychex Europe Germany GmbH: Trust Center unter https://www.paychex.eu/de/trust-center/?tc_cat=datenschutz und Data Processing Agreement unter https://www.paychex.eu/data-processing-agreement/.
Hostinger: Data Processing Addendum unter https://www.hostinger.com/legal/dpa, welches automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit Hostinger International Ltd. (Zypern) ist; eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
Amazon Web Services EMEA SARL: Data Processing Addendum unter https://d1.awsstatic.com/legal/aws-dpa/aws-dpa.pdf, welches automatisch Bestandteil des AWS Customer Agreement ist. Durch die Festlegung der AWS-Region auf Frankfurt am Main verbleibt die Verarbeitung in dieser Region, soweit nicht zur Leistungserbringung oder aus Rechtsgründen eine Übermittlung erforderlich ist.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über ihm bekannt werdende wesentliche Änderungen dieser Dokumentationen und unterstützt ihn auf Wunsch bei der Ausübung etwaiger Widerspruchs- bzw. Opt-out-Rechte gegenüber diesen Plattformpartnern.
(5) Für Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass geeignete Garantien im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) bestehen. Der Auftragsverarbeiter gibt die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aus diesem AVV an jeden Unterauftragsverarbeiter im Wege der Vertragsgestaltung angemessen weiter.
§ 7 Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche hat das Recht, sich vor Beginn der Verarbeitung und während der Vertragsdauer von der Einhaltung der vom Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen die zur Ausübung dieses Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere durch Vorlage aussagekräftiger Nachweise (z.B. Zertifizierungen, Testat eines Dritten). Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorlaufzeit (mind. zwei Wochen) anzumelden und auf das erforderliche Maß zu beschränken.
§ 8 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Rahmen der Verarbeitung im Auftrag aufgetreten ist, und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten gemäß Art. 33, 34 DSGVO.
§ 9 Weisungsbefugnis des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist berechtigt, dem Auftragsverarbeiter jederzeit ergänzende Weisungen zur Art, dem Umfang und dem Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem gleichwertigen (z.B. elektronischen) Format zu erteilen und zu dokumentieren. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
§ 10 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrags gibt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen nach dessen Wahl sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten heraus oder löscht diese vollständig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Bestehende Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- und steuerrechtliche Fristen gemäß HGB/AO) bleiben unberührt; insoweit beschränkt der Auftragsverarbeiter die Verarbeitung der betroffenen Daten auf den Zweck der Erfüllung dieser Aufbewahrungspflichten.
§ 11 Haftung
Für die Haftung gelten die Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen AGB bzw. des Hauptvertrags entsprechend, soweit dieser AVV keine abweichenden Regelungen enthält. Im Innenverhältnis zwischen den Parteien haftet jede Partei für von ihr verursachte Schäden im Rahmen der jeweiligen Verursachungs- bzw. Verschuldensanteile.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und Regelungen aus dem Hauptvertrag bzw. den AGB gehen die Regelungen dieses AVV im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2026
(3) Attio Limited (CRM) wird als externer Dienst genutzt und ist in der Tabelle in Absatz (2) als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.
(4) Für die Plattformpartner Fiskl und Paychex verweist der Auftragsverarbeiter auf deren eigene, fortlaufend aktualisierte Auftragsverarbeitungs- bzw. Unterauftragsverarbeiter-Dokumentation:
Fiskl Limited: Data Processing Addendum unter https://fiskl.com/legal/data-processing-addendum/ und aktuelle Unterauftragsverarbeiterliste unter https://fiskl.com/legal/fiskl-subprocessors/. Fiskl kann im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung eigene KI-Dienste einsetzen (siehe dortiges Annex II Ziff. 10 zu KI-Verarbeitungsmaßnahmen).
Paychex Europe Germany GmbH: Trust Center unter https://www.paychex.eu/de/trust-center/?tc_cat=datenschutz und Data Processing Agreement unter https://www.paychex.eu/data-processing-agreement/.
Hostinger: Data Processing Addendum unter https://www.hostinger.com/legal/dpa, welches automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit Hostinger International Ltd. (Zypern) ist; eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
Amazon Web Services EMEA SARL: Data Processing Addendum unter https://d1.awsstatic.com/legal/aws-dpa/aws-dpa.pdf, welches automatisch Bestandteil des AWS Customer Agreement ist. Durch die Festlegung der AWS-Region auf Frankfurt am Main verbleibt die Verarbeitung in dieser Region, soweit nicht zur Leistungserbringung oder aus Rechtsgründen eine Übermittlung erforderlich ist.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über ihm bekannt werdende wesentliche Änderungen dieser Dokumentationen und unterstützt ihn auf Wunsch bei der Ausübung etwaiger Widerspruchs- bzw. Opt-out-Rechte gegenüber diesen Plattformpartnern.
(5) Für Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass geeignete Garantien im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) bestehen. Der Auftragsverarbeiter gibt die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aus diesem AVV an jeden Unterauftragsverarbeiter im Wege der Vertragsgestaltung angemessen weiter.
§ 7 Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche hat das Recht, sich vor Beginn der Verarbeitung und während der Vertragsdauer von der Einhaltung der vom Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen die zur Ausübung dieses Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere durch Vorlage aussagekräftiger Nachweise (z.B. Zertifizierungen, Testat eines Dritten). Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorlaufzeit (mind. zwei Wochen) anzumelden und auf das erforderliche Maß zu beschränken.
§ 8 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Rahmen der Verarbeitung im Auftrag aufgetreten ist, und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten gemäß Art. 33, 34 DSGVO.
§ 9 Weisungsbefugnis des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist berechtigt, dem Auftragsverarbeiter jederzeit ergänzende Weisungen zur Art, dem Umfang und dem Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem gleichwertigen (z.B. elektronischen) Format zu erteilen und zu dokumentieren. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
§ 10 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrags gibt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen nach dessen Wahl sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten heraus oder löscht diese vollständig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Bestehende Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- und steuerrechtliche Fristen gemäß HGB/AO) bleiben unberührt; insoweit beschränkt der Auftragsverarbeiter die Verarbeitung der betroffenen Daten auf den Zweck der Erfüllung dieser Aufbewahrungspflichten.
§ 11 Haftung
Für die Haftung gelten die Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen AGB bzw. des Hauptvertrags entsprechend, soweit dieser AVV keine abweichenden Regelungen enthält. Im Innenverhältnis zwischen den Parteien haftet jede Partei für von ihr verursachte Schäden im Rahmen der jeweiligen Verursachungs- bzw. Verschuldensanteile.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und Regelungen aus dem Hauptvertrag bzw. den AGB gehen die Regelungen dieses AVV im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2026